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WERDEN SIE MITGLIED IM WPJA
Der Wedding Photojournalist Association (Verband der Hochzeitsfotojournalisten) nimmt die talentiertesten professionellen Hochzeitsfotografen der Branche als Mitglieder auf -
Fotografen, die ihre fotografischen Fähigkeiten ausschließlich für die Dokumentation von Hochzeiten einsetzen.
BITTE LESEN SIE DIE RICHTLINIEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT AUF DIESER SEITE VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIE MITGLIEDSCHAFT BEANTRAGEN.
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WPJA MITGLIEDSCHAFT
Nachdem ein/eine Antragsteller/in aufgenommen wurde, wird er/sie während der gesamten Gültigkeit der Mitgliedschaft den WPJA repräsentieren. Daher legt der WPJA legt strikte
Richtlinien für die Aufnahme von Mitgliedern an.
Wir sind absolut davon überzeugt, dass Fotografen, die sich selbst als „Hochzeitsfotojournalisten“ definieren, Arbeiten mit MINIMALEM Anteil an Porträts und Details schaffen und
präsentieren sollten. Aus der Sicht des WPJA (und seiner Mitglieder) sind Fotografen, die in erster Linie Porträts und/oder Details ablichten, keine Hochzeitsfotojournalisten. Aufgrund
der zahlreichen Empfehlungen, die sich aus einer Mitgliedschaft ergeben, erwartet der WPJA von den Websites der Mitglieder, dass sie einen fotojournalistischen ersten Eindruck
hinterlassen. Fotografen, deren erste paar Fotos in der Hochzeitsgalerie traditionelle Porträtfotografie, Bräute allein, ausgebreitete Kleider, aus dem Fenster schauende Bräute oder
Detailfotos von Blumen, Kleidern, Schuhen oder Ringen darstellen, sollten nicht mit einer Aufnahme in den WPJA rechnen.
Die Mitgliedschaft beim WPJA ist nur für Einzelpersonen möglich, nicht für Gruppen, Firmen, Studios oder Teams. Der WPJA überprüft häufig Websites, auf denen Fotos
von mehreren Fotografen ausgestellt werden. Wir haben zwar Verständnis für Teamarbeit bei der Hochzeitsfotografie und schätzen diese auch durchaus, aber dennoch ist es wichtig für den
WPJA, dass das Bildportfolio der einzelnen Person(en), die sich für die Mitgliedschaft bewirbt bzw. bewerben, erkennbar und nachprüfbar ist. Im Antragsformular wurde ein Feld
vorgesehen, in dem auf individuelle Bilder auf Websites verwiesen werden kann, die von mehreren Fotografen getragen werden.
HINWEIS: AUFGRUND DER SEHR HOHEN ANZAHL VON BEWERBUNGEN, DIE BEI UNS EINGEHEN, KÖNNEN WIR FOTOGRAFEN, DEREN PORTFOLIOS FÜR DIE WPJA-MITGLIEDSCHAFT NICHT AKZEPTABEL SIND, LEIDER KEINE
ABSAGE SCHICKEN. SIE ERHALTEN NUR DANN NACHRICHT VON UNS, WENN WIR UNS FÜR IHRE AUFNAHME ALS MITGLIED ENTSCHEIDEN. BITTE FORDERN SIE KEINE KRITIKEN ÜBER IHR PORTFOLIO UND/ODER IHRE
WEBSITE AN.
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STANDARDS UND RICHTLINIEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT IM WPJA
Die Standards, die von Fotografen erfüllt werden müssen, um Mitglied beim WPJA werden zu können, sind dieselben Standards, die alle Mitglieder während Ihrer laufenden
Mitgliedschaft aufrechterhalten müssen. Zudem müssen Mitglieder hervorragende Fähigkeiten, Originalität und Kreativität in ihrer Arbeit aufweisen, mit der sie kontinuierlich die
Integrität und den guten Ruf des WPJA aufrechterhalten. Die Aufnahme als Mitglied basiert auf folgenden Auswahlkriterien:
1. Qualität der Website:
Mitglieder müssen eine aktualisierte und professionelle Website unterhalten, die stets die WPJA-Standards erfüllt. Zudem muss diese ein sauberes Website-Design mit einfacher Navigation
präsentieren. Das Laden der Websites mit allen Bildern und Links muss einwandfrei funktionieren. Sie muss auch mit den meisten Browsern kompatibel sein. Die Website eines Mitglieds ist
Ausdruck seiner/ihrer Kreativität und fällt auf den WPJA als Ganzes zurück. Der WPJA bevorzugt weder Websites im HTML-Design gegenüber solchen im Flash-Design noch umgekehrt.
2. Bildinhalt:
Fotografen werden unter der Voraussetzung in den WPJA aufgenommen, dass der Inhalt ihrer Webbilder und Bildbearbeitungen die WPJA-Standards erfüllt. Sie haben über 25 Arbeitsproben von
Hochzeitsfotos auf Ihrer Website (25 Bilder, nicht 25 Hochzeiten). Nicht mehr als 20 – 30 % der Bilder auf der Website der Bewerber für den WPJA dürfen aus den folgenden Kategorien
stammen*:
Porträt (der Fotograf hat die Kontrolle über die Pose)
Gestellte Szenen (eine auf Aufforderung durch den Fotografen gestellte Situation oder Handlung)
Kamerabewusst (Beispiel: Tanzende Paare, die in die Kamera schauen)
Details (Blumen, Torten, Ringe, Tische, Kleider, Schuhe)
Retuschierte Bilder (Bilder, die erheblich unter Verwendung einer Software verändert wurden: Sepia oder anderer Farbton, Retuschieren von Hand, Weichzeichnereffekte,
vignettierte Kanten, Entfärben)
HINWEIS: Unser WedPix-Artikel Using Sepia Sparingly (Sparsamer Einsatz von
Sepia) schafft Klarheit und gibt Einsicht in die Probleme der übertriebenen Bildtönung.
*Die oben genannte Prozentzahl dient als allgemeiner Richtwert.
3. Bildqualität:
Mitglieder müssen sich um eine gute Bildqualität auf ihrer Website bemühen. Die Bilddateien müssen sachgemäß für das Web gespeichert werden und groß genug sein, um einfach angesehen
werden zu können. Wenn ein Portfolio zu viele flache Bilder (zu wenig Schwarz in den Bildern), Bilder mit zu hoher Pixelzahl oder andere kreative oder fachliche
Nachverarbeitungsprobleme aufweist, wird keine Mitgliedschaft gewährt.
4. Fachliche und kreative Qualitäten:
Oft wird die Mitgliedschaft aus einem der folgenden Gründe verweigert:
Innenaufnahmen mit unzureichender Belichtung und direkten Schatten durch den Blitz.
Bilder, die anscheinend bei F8 mit einer 50-mm-Linse aufgenommen wurden.
TIPP: Eine geschickte Benutzung verschiedener Linsen erbringt eine hohe Bewertung beim Auswahlprozess.
Viele von Hand retuschierte oder digital bearbeitete Bilder.
Reichlich Bilder oder Sequenzaufnahmen mit minimalen Abweichungen im Inhalt.
Bilder mit schlecht ausgewählten Bildausschnitten.
5. Informativer Gehalt:
Bewerber und Mitglieder müssen eine faktische, sachkundige Aussage machen, wo dies verlangt ist. Häufig wird die Mitgliedschaft aus folgenden Gründen verweigert:
Kühne Behauptungen auf Websites, z. B. „Digital ist besser als Film“.
Irreführende oder verwirrende Informationen über den Hochzeitsfotojournalismus, indem der Begriff „Fotojournalismus“ gleichbedeutend mit „Hochzeitsfotografie“ verwendet wird,
oder die Selbstbezeichnung als Fotojournalist, ohne dass eine Arbeitsbiografie oder das Bildmaterial diese Bezeichnung rechtfertigen würden.
Beschreibung eines Stils oder Methode, die mit der auf der Website dargestellten Arbeit nicht übereinstimmen.
6. Geschäftsethik und Kommunikation:
Der WPJA besteht auf einer guten Geschäftsethik und Integrität. Mitglieder dürfen nicht:
Vertragliche Verpflichtungen mit Hochzeitskunden versäumen oder verletzen.
Mitteilungen von Kunden ignorieren.
Nicht auf bestimmte Kommunikationen von WPJA-Personal zu Problemen antworten, die wichtig für die Integrität und den Ruf der Organisation sind (davon ausgenommen sind
Massen-E-Mails an alle Mitglieder).
Sich öffentlich in Wort oder Schrift auf negative Weise gegen ein anderes Mitglied oder die Organisation als Ganzes zu äußern.
Der WPJA behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften jederzeit zu künden oder für nichtig zu erklären, wenn sich herausstellt, dass ein Mitglied die oben genannten
WPJA-Mitgliedschaftregeln, Anforderungen, Standards, Kodizes und/oder Richtlinien verletzt.
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WAS KOSTET DIE MITGLIEDSCHAFT IM WPJA?
Der Mitgliedsbeitrag im WPJA beträgt US$ 300,00 pro Jahr (= US$ 25,00 pro Monat).
Zusätzliche regionale, internationale und zielörtliche Hochzeitsauflistungen können zum Preis von US$ 60,00 je Auflistung und je Mitgliedschaft erworben werden. Dieser Betrag wird
für Teiljahresauflistungen auf US$ 5,00 pro Monat umgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Häufige Fragen
(FAQ unserer Webseite über die Navigationsleiste auf der linken Seite). Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft WPJA vorzeitig kündigen wollen, erhalten weder eine teilweise Erstattung
ihres jährlichen Mitgliedsbeitrag noch irgendwelche zusätzlichen Einschreibegebühren zurückerstattet (sofern zutreffend).
Mitglieder erhalten zwei KOSTENLOSE Wettbewerbsmeldungen für jeden WPJA-Wettbewerb. Besuchen Sie den Bereich Allgemeine Info zu
Wettbewerben, falls Sie unsere Wettbewerbe noch nicht kennen (Geldpreise, Sachpreise und Titel).
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ZAHLUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE
Der Mitgliedsbeitrag für den WPJA kann mit einem der folgenden Zahlungsmittel entrichtet werden:
PayPal
Check
MasterCard
Visa
Discover
American Express
Sobald Ihre Aufnahme in den WPJA bewilligt wurde, erhalten Sie weitere Informationen über Ihre bevorzugte Zahlungsform.
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WPJA ÜBER URHEBERRECHTE
BILDER SIND URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT.
Die Mitglieder dürfen die Urheberrechte nicht verletzen. Die Mitgliedschaft wird aus folgenden Gründen verweigert oder gekündigt:
1. Falsche Darstellung von Urhebern. HIER BEISPIEL ANSEHEN (mit Fotos)
2. Text auf einer Website, dessen Urheber nicht der Eigentümer der Website ist. HIER BEISPIEL ANSEHEN (mit
Screenshots)
3. Viele „geliehene“ Webdesign-Elemente. Auf Vorlagen basierte Websites sind davon ausgenommen, da viele Leute ähnliche Vorlagen erwerben.
HIER BEISPIEL ANSEHEN (mit Screenshots)
4. Unethische Optimierung der Suchmaschine
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SIND WPJA-MITGLIEDER ERFOLGREICH?
JA! Überzeugen Sie sich selbst auf der Seite „Erfahrungsberichte“, indem Sie hier klicken:
ERFAHRUNGSBERICHTE VON WPJA-MITGLIEDERN
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